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BGH, 22.09.1976 - VIII ZR 90/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Mietvertrags über gewerbliche Räume zum Betrieb einer Werbeagentur - Fehlende Unterteilung der Geschosse in einzelne Räume - Positive Vertragsverletzung
Verfahrensgang
- BGH, 22.09.1976 - VIII ZR 90/75
- BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 90/75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 198/62
Auszug aus BGH, 22.09.1976 - VIII ZR 90/75
Als Rücktrittserklärung können die Ausführungen in dem genannten Schreiben nicht gewertet werden, weil die Würdigung des Gesamtinhaltes des Schreibens ergibt, daß die Klägerin nicht die Aufhebung des Vertrages erstrebte, sondern unter Ablehnung der eigenen Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrte und in einer solchen Erklärung die Wahl des Schadensersatzanspruchs zu sehen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1963 - VIII ZR 63/62 = LM BGB § 326 (Ea) Nr. 5 = MDR 64, 138 und BGB RGRK, 12. Aufl., § 326 Rdn. 64). - BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 63/62
Auszug aus BGH, 22.09.1976 - VIII ZR 90/75
Als Rücktrittserklärung können die Ausführungen in dem genannten Schreiben nicht gewertet werden, weil die Würdigung des Gesamtinhaltes des Schreibens ergibt, daß die Klägerin nicht die Aufhebung des Vertrages erstrebte, sondern unter Ablehnung der eigenen Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrte und in einer solchen Erklärung die Wahl des Schadensersatzanspruchs zu sehen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1963 - VIII ZR 63/62 = LM BGB § 326 (Ea) Nr. 5 = MDR 64, 138 und BGB RGRK, 12. Aufl., § 326 Rdn. 64).